B Kennzeichen – Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Tempelhof
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen B steht für Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Tempelhof (Berlin). Zuständig ist Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für B
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ferdinand-Schultze-Str. 5513055 Berlin
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 07:30-15:00, Di 10:00-18:00, Fr 07:30-13:30
Kfz-Zulassung Berlin-Hohenschönhausen online →Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Jüterboger Str. 310965 Berlin
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-15:00, Do 10:00-18:00, Fr 07:30-13:30
Kfz-Zulassung Berlin-Tempelhof online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum B-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen B?
- Das Unterscheidungszeichen B steht für Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Tempelhof in Berlin. Zuständig ist Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
- Wo bekomme ich B-Kennzeichen?
- B-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Berlin.
- Kann ich ein Fahrzeug mit B-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Berlin-Hohenschönhausen sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein B-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (B + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Berlin
Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026.
